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   BAG, 28.09.2017 - 8 AZR 67/15   

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BAG, 28.09.2017 - 8 AZR 67/15 (https://dejure.org/2017,36339)
BAG, Entscheidung vom 28.09.2017 - 8 AZR 67/15 (https://dejure.org/2017,36339)
BAG, Entscheidung vom 28. September 2017 - 8 AZR 67/15 (https://dejure.org/2017,36339)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    AGB-Kontrolle - Rückzahlung eines Mitarbeiterdarlehens - sofortige Gesamtfälligkeit bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Ausschlussfristen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen - im Arbeitsrecht geltende Besonderheiten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 611 Abs 1 BGB, § 309 Nr 7 BGB, § 242 BGB
    AGB-Kontrolle - Rückzahlung eines Mitarbeiterdarlehens - sofortige Gesamtfälligkeit bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Ausschlussfristen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen - im Arbeitsrecht geltende Besonderheiten

  • IWW

    § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, § ... 559 Abs. 2 ZPO, § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB, § 305c Abs. 2 BGB, § 306 BGB, §§ 307 bis 309 BGB, § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB, § 307 Abs. 1, Abs. 2 BGB, §§ 308, 309 BGB, §§ 307 ff. BGB, § 490 BGB, § 498 f. BGB, § 307 Abs. 1 BGB, § 310 Abs. 3 Nr. 3 BGB, § 306 Abs. 1 BGB, §§ 488 ff. BGB, § 488 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 305 Abs. 1 BGB, §§ 242, 134 BGB, § 309 Nr. 7 Buchst. b BGB, § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 305c BGB, § 310 Abs. 4 Satz 3 BGB, § 202 Abs. 1 BGB, § 276 Abs. 3 BGB, § 309 Nr. 7 BGB, § 309 Nr. 7 Buchst. a BGB, § 310 Abs. 4 Satz 2 Halbs. 1 BGB, §§ 305 ff. BGB, § 254 BGB, § 309 BGB, §§ 87 ff. HGB, § 87c HGB, §§ 65, 87 HGB

  • Wolters Kluwer

    Inhaltskontrolle bei vorformulierten Vertragsbedingungen; Inhaltskontrolle bei von Rechtsvorschriften abweichenden oder diese ergänzenden Regelungen; Unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners durch Allgemeine Geschäftsbedingungen; Voraussetzungen einer ...

  • Betriebs-Berater

    Fälligkeit eines Mitarbeiterdarlehens und AGB-Kontrolle von Haftungsbegrenzungen

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Muss ein Mitarbeiterdarlehen bei Beendigung des Arbeitsverhältnis sofort zurückgezahlt werden; § 242 BGB ?

  • rewis.io

    AGB-Kontrolle - Rückzahlung eines Mitarbeiterdarlehens - sofortige Gesamtfälligkeit bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Ausschlussfristen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen - im Arbeitsrecht geltende Besonderheiten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGB-Kontrolle; Rückzahlung eines Mitarbeiterdarlehens; sofortige Gesamtfälligkeit bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Ausschlussfristen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen; im Arbeitsrecht geltende Besonderheiten

  • rechtsportal.de

    Inhaltskontrolle bei vorformulierten Vertragsbedingungen

  • datenbank.nwb.de

    AGB-Kontrolle - Rückzahlung eines Mitarbeiterdarlehens - sofortige Gesamtfälligkeit bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Ausschlussfristen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen - im Arbeitsrecht geltende Besonderheiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die arbeitsvertragliche Ausschlussfrist - und der Provisionsanspruch

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mitarbeiterdarlehen - und die arbeitsvertragliche Verfallklausel

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mitarbeiterdarlehen - und die sofortige Gesamtfälligkeit bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Mitarbeiterdarlehen und die sofortige Gesamtfälligkeit bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ...

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    AGB-Kontrolle - Rückzahlung eines Mitarbeiterdarlehens - sofortige Gesamtfälligkeit bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses - rechtsmissbräuchliches Berufen auf den Ablauf einer Ausschlussfrist - Ausschlussfristen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen - im

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Regelung zur Rückzahlung eines Mitarbeiterdarlehens muss Grund des Beschäftigungsendes berücksichtigen - Regelung zur Rückzahlung des gesamten Betrags aufgrund vom Arbeitgeber verschuldeten Kündigung unwirksam

Besprechungen u.ä.

  • fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Arbeitsvertragliche Ausschlussfristen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2018, 589
  • BB 2018, 755
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (44)

  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 572/04

    Einzelvertragliche zweistufige Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 28.09.2017 - 8 AZR 67/15
    Dies ist dann der Fall, wenn ohne eine Ergänzung des Vertrags keine angemessene, den typischen und schutzwürdigen Interessen der Vertragsparteien Rechnung tragende Lösung zu erzielen ist (vgl. etwa BAG 13. Dezember 2011 - 3 AZR 791/09 - Rn. 36; 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - zu IV 8 b der Gründe, BAGE 115, 19; 12. Januar 2005 - 5 AZR 364/04 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 113, 140) .

    Auch sind ein- und zweistufige Ausschlussklauseln im Arbeitsleben durchaus üblich (zur Üblichkeit etwa BAG 12. März 2008 - 10 AZR 152/07 - Rn. 19; 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - zu IV 3 der Gründe, BAGE 115, 19) .

    Die Ausschlussregelung entspricht auch nicht einer tariflichen Bestimmung oder einer anderen Norm iSd. § 310 Abs. 4 Satz 3 BGB, die auf das Arbeitsverhältnis der Parteien unmittelbar Anwendung finden könnte (vgl. etwa BAG 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - zu IV 2 der Gründe, BAGE 115, 19) .

    aa) Das Landesarbeitsgericht hat unter ablehnender Auseinandersetzung mit bestimmten Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zum Verständnis von Ausschlussklauseln (das Landesarbeitsgericht nennt insbesondere BAG 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - BAGE 115, 19; 28. September 2005 - 5 AZR 52/05 - BAGE 116, 66; 20. Juni 2013 - 8 AZR 280/12 -) angenommen, dass § 13 Abs. 1 des Arbeitsvertrags der Parteien, ausgelegt unter Berücksichtigung von § 13 Abs. 3 dieses Arbeitsvertrags, unwirksam sei.

    Nach § 310 Abs. 4 Satz 2 Halbs. 1 BGB sind bei der Anwendung der §§ 305 ff. BGB - also auch bei der Anwendung von § 309 Nr. 7 Buchst. b BGB (vgl. auch BAG 4. März 2004 - 8 AZR 196/03 - zu B II 2 b aa der Gründe, BAGE 110, 8)  - auf Arbeitsverträge die im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten angemessen zu berücksichtigen (vgl. auch BAG 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - zu IV 5 der Gründe, BAGE 115, 19) .

    Einzelvertragliche Verfallfristen, die wie hier eine Geltendmachung und Klage innerhalb eines Zeitraums von jeweils drei Monaten verlangen, begegnen in AGB-rechtlicher Hinsicht keinen durchgreifenden Bedenken (vgl. etwa BAG 14. Juni 2016 - 9 AZR 181/15 - Rn. 31, BAGE 155, 257; 28. September 2005 - 5 AZR 52/05 - zu II 5 der Gründe, BAGE 116, 66; 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - zu IV der Gründe, BAGE 115, 19) .

  • BAG, 12.12.2013 - 8 AZR 829/12

    Rückzahlung eines Arbeitgeberdarlehens - Eigenkündigung des Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 28.09.2017 - 8 AZR 67/15
    a) Auf vorformulierte Vertragsbedingungen wie hier finden nach § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB sowohl § 305c Abs. 2 BGB, § 306 BGB als auch §§ 307 bis 309 BGB selbst dann Anwendung, wenn diese Vertragsbedingungen nur zur einmaligen Verwendung bestimmt sind, soweit der Verbraucher aufgrund der Vorformulierung auf deren Inhalt keinen Einfluss nehmen konnte (vgl. etwa BAG 24. September 2015 - 2 AZR 347/14 - Rn. 13, BAGE 153, 1; 12. Dezember 2013 - 8 AZR 829/12 - Rn. 28) .

    Betrifft die Inhaltskontrolle einen Verbrauchervertrag, sind nach § 310 Abs. 3 Nr. 3 BGB bei der Beurteilung der unangemessenen Benachteiligung auch die den Vertragsschluss begleitenden Umstände zu berücksichtigen (etwa BAG 10. Mai 2016 - 9 AZR 434/15 - Rn. 31; 7. Oktober 2015 - 7 AZR 945/13 - Rn. 40 mwN; vgl. teilweise auch 12. Dezember 2013 - 8 AZR 829/12 - Rn. 37 mwN) .

    Kündigungs- oder Fälligkeitsklauseln, welche die weitere Gewährung eines Arbeitgeberdarlehens an den Fortbestand des zugrunde liegenden Arbeitsverhältnisses knüpfen, entsprechen einem anerkannten Bedürfnis der Praxis und sind grundsätzlich zulässig; sie benachteiligen den betroffenen Arbeitnehmer nicht generell unangemessen (vgl. BAG 12. Dezember 2013 - 8 AZR 829/12 - Rn. 38) .

    des Darlehensgebers gegeben ist (BAG 12. Dezember 2013 - 8 AZR 829/12 - Rn. 38) .

    Vielmehr kann der Arbeitgeber als Darlehensgeber den Grund für eine Gesamtfälligkeit des Darlehens selbst herbeiführen (vgl. BAG 12. Dezember 2013 - 8 AZR 829/12 - Rn. 39 f.) .

  • BAG, 28.09.2005 - 5 AZR 52/05

    AGB-Kontrolle - einstufige Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 28.09.2017 - 8 AZR 67/15
    aa) Das Landesarbeitsgericht hat unter ablehnender Auseinandersetzung mit bestimmten Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zum Verständnis von Ausschlussklauseln (das Landesarbeitsgericht nennt insbesondere BAG 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - BAGE 115, 19; 28. September 2005 - 5 AZR 52/05 - BAGE 116, 66; 20. Juni 2013 - 8 AZR 280/12 -) angenommen, dass § 13 Abs. 1 des Arbeitsvertrags der Parteien, ausgelegt unter Berücksichtigung von § 13 Abs. 3 dieses Arbeitsvertrags, unwirksam sei.

    Einzelvertragliche Verfallfristen, die wie hier eine Geltendmachung und Klage innerhalb eines Zeitraums von jeweils drei Monaten verlangen, begegnen in AGB-rechtlicher Hinsicht keinen durchgreifenden Bedenken (vgl. etwa BAG 14. Juni 2016 - 9 AZR 181/15 - Rn. 31, BAGE 155, 257; 28. September 2005 - 5 AZR 52/05 - zu II 5 der Gründe, BAGE 116, 66; 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - zu IV der Gründe, BAGE 115, 19) .

  • BAG, 20.06.2013 - 8 AZR 280/12

    Ausschlussfrist - Anspruch wegen behaupteter vorsätzlicher Schädigung (Mobbing) -

    Auszug aus BAG, 28.09.2017 - 8 AZR 67/15
    b) Weil die Ausschlussfrist in § 13 Abs. 1 iVm. § 13 Abs. 3 des Arbeitsvertrags nicht für Ansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und Ansprüche wegen vorsätzlichen Pflichtverletzungen gilt, sind sowohl § 276 Abs. 3 BGB - wonach die Haftung wegen Vorsatzes dem Schuldner nicht im Voraus erlassen werden darf -, als auch § 202 Abs. 1 BGB - wonach die Verjährung bei Haftung wegen Vorsatzes nicht im Voraus durch Rechtsgeschäft erleichtert werden kann - gewahrt (vgl. etwa BAG 26. September 2013 - 8 AZR 1013/12 - Rn. 33 mwN; 20. Juni 2013 - 8 AZR 280/12 - Rn. 22) .

    aa) Das Landesarbeitsgericht hat unter ablehnender Auseinandersetzung mit bestimmten Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zum Verständnis von Ausschlussklauseln (das Landesarbeitsgericht nennt insbesondere BAG 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - BAGE 115, 19; 28. September 2005 - 5 AZR 52/05 - BAGE 116, 66; 20. Juni 2013 - 8 AZR 280/12 -) angenommen, dass § 13 Abs. 1 des Arbeitsvertrags der Parteien, ausgelegt unter Berücksichtigung von § 13 Abs. 3 dieses Arbeitsvertrags, unwirksam sei.

  • BAG, 13.12.2011 - 3 AZR 791/09

    Weiterbildungskosten - Rückzahlungsklausel - Rückzahlungsverpflichtung bei

    Auszug aus BAG, 28.09.2017 - 8 AZR 67/15
    a) Eine etwaige geltungserhaltende Reduktion scheidet aus, weil sie im AGB-Recht nicht vorgesehen ist (vgl. etwa BAG 24. August 2016 - 5 AZR 703/15 - Rn. 25, BAGE 156, 150; 17. März 2016 - 8 AZR 665/14 - Rn. 29; 13. Dezember 2011 - 3 AZR 791/09 - Rn. 30 mwN; BGH 22. September 2015 - II ZR 341/14 - Rn. 20 mwN) .

    Dies ist dann der Fall, wenn ohne eine Ergänzung des Vertrags keine angemessene, den typischen und schutzwürdigen Interessen der Vertragsparteien Rechnung tragende Lösung zu erzielen ist (vgl. etwa BAG 13. Dezember 2011 - 3 AZR 791/09 - Rn. 36; 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - zu IV 8 b der Gründe, BAGE 115, 19; 12. Januar 2005 - 5 AZR 364/04 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 113, 140) .

  • BAG, 27.10.2005 - 8 AZR 3/05

    Haftung des Arbeitnehmers - Vertragliche Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 28.09.2017 - 8 AZR 67/15
    Allerdings kann sich die Klägerin als Verwenderin des vorformulierten Arbeitsvertrags nebst Ausschlussfristregelung nicht auf eine etwaige Unwirksamkeit einer von ihr vorformulierten Klausel berufen (vgl. hierzu etwa BAG 27. Oktober 2005 - 8 AZR 3/05 - Rn. 16 mwN) .

    a) Entgegen der Annahme des Landesarbeitsgerichts ist es insofern ohne Bedeutung, dass sich die Klägerin als Verwenderin der vorformulierten Vereinbarung über ein Mitarbeiterdarlehen nicht auf die Unwirksamkeit einer der von ihr vorformulierten Klauseln - hier die Bestimmung zur sofortigen Gesamtfälligkeit des Darlehens bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses - berufen kann (vgl. hierzu etwa BAG 27. Oktober 2005 - 8 AZR 3/05 - Rn. 16 mwN) .

  • BAG, 22.06.2005 - 10 AZR 459/04

    Karenzentschädigung - Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 28.09.2017 - 8 AZR 67/15
    aa) Mit dem Schreiben vom 5. Juli 2013, in dem der noch offene Gesamtbetrag des dem Beklagten gewährten Darlehens geltend gemacht worden ist, hat die Klägerin hinreichend deutlich zum Ausdruck gebracht, dass sie Inhaberin einer Forderung ist, die sie nach Grund und Höhe spezifiziert hat und auf deren Erfüllung sie besteht (vgl. zu den Anforderungen etwa BAG 15. Dezember 2016 - 6 AZR 578/15 - Rn. 26 mwN; 22. Juni 2005 - 10 AZR 459/04 - zu II 2 b aa der Gründe mwN) .

    Von einer Bezeichnung der Höhe der einzelnen Raten konnte abgesehen werden, da deren Höhe (jeweils 354, 17 Euro monatlich laut Vereinbarung vom 8. Februar 2012) dem Beklagten bekannt war (zu den Anforderungen etwa BAG 22. Juni 2005 - 10 AZR 459/04 - aaO) .

  • BAG, 17.03.2016 - 8 AZR 665/14

    Allgemeine Geschäftsbedingungen - Vertragsstrafe - Auslegung - unangemessene

    Auszug aus BAG, 28.09.2017 - 8 AZR 67/15
    Zu prüfen ist, ob der Klauselinhalt bei der in Rede stehenden Art des Rechtsgeschäfts generell und unter Berücksichtigung der typischen Interessen der beteiligten Verkehrskreise eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners bewirkt (st. Rspr., vgl. etwa BAG 17. März 2016 - 8 AZR 665/14 - Rn. 22 mwN) .

    a) Eine etwaige geltungserhaltende Reduktion scheidet aus, weil sie im AGB-Recht nicht vorgesehen ist (vgl. etwa BAG 24. August 2016 - 5 AZR 703/15 - Rn. 25, BAGE 156, 150; 17. März 2016 - 8 AZR 665/14 - Rn. 29; 13. Dezember 2011 - 3 AZR 791/09 - Rn. 30 mwN; BGH 22. September 2015 - II ZR 341/14 - Rn. 20 mwN) .

  • BAG, 24.08.2016 - 5 AZR 703/15

    Mindestentgelt - Ausschlussfristen

    Auszug aus BAG, 28.09.2017 - 8 AZR 67/15
    a) Eine etwaige geltungserhaltende Reduktion scheidet aus, weil sie im AGB-Recht nicht vorgesehen ist (vgl. etwa BAG 24. August 2016 - 5 AZR 703/15 - Rn. 25, BAGE 156, 150; 17. März 2016 - 8 AZR 665/14 - Rn. 29; 13. Dezember 2011 - 3 AZR 791/09 - Rn. 30 mwN; BGH 22. September 2015 - II ZR 341/14 - Rn. 20 mwN) .
  • BAG, 27.09.1994 - GS 1/89

    Haftung des Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 28.09.2017 - 8 AZR 67/15
    Es gehört zu den im Arbeitsrecht geltenden rechtlichen Besonderheiten, dass insofern bei allen im Arbeitsverhältnis vom Arbeitnehmer verursachten Schäden, die bei betrieblich veranlassten Tätigkeiten entstehen, eine Beschränkung der Arbeitnehmerhaftung bzw. privilegierte Arbeitnehmerhaftung "durch entsprechende Anwendung" des § 254 BGB erfolgt (vgl. BAG 27. September 1994 - GS 1/89 (A) - BAGE 78, 56) .
  • BAG, 28.10.2010 - 8 AZR 647/09

    Erstattungsanspruch des Arbeitnehmers - Unfallschaden am Privatfahrzeug

  • BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 364/04

    Änderungsvorbehalt in einem Formulararbeitsvertrag

  • BAG, 04.03.2004 - 8 AZR 196/03

    Zulässigkeit einer Vertragsstrafenabrede in einem Formulararbeitsvertrag

  • BAG, 04.08.2015 - 3 AZR 137/13

    Spätehenklausel - Gleichbehandlung

  • BAG, 22.06.2011 - 8 AZR 102/10

    Erstattungsanspruch des Arbeitnehmers - Unfallschaden am Privatfahrzeug -

  • BAG, 10.03.2005 - 6 AZR 217/04

    Überzahltes Gehalt - Verfall des Rückzahlungsanspruchs

  • BAG, 13.10.2010 - 5 AZR 648/09

    Rückzahlung überzahlter Vergütung - Kenntnis der Nichtschuld - treuwidrige

  • BAG, 19.03.2008 - 5 AZR 429/07

    Zweistufige Ausschlussfrist in AGB

  • BAG, 14.06.2016 - 9 AZR 181/15

    Lebensmittelindustrie - Reinigungskosten - Hygienekleidung

  • BAG, 12.03.2008 - 10 AZR 152/07

    Ausschlussfrist - AGB-Kontrolle

  • BAG, 21.04.2016 - 8 AZR 753/14

    Ausschlussfrist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen - Verfall "vertraglicher"

  • BAG, 10.10.2002 - 8 AZR 8/02

    Ausschlußfrist

  • BAG, 23.01.2014 - 8 AZR 130/13

    Vertragsstrafenversprechen - Formulararbeitsvertrag - Auslegung -

  • BAG, 26.09.2013 - 8 AZR 1013/12

    Schadensersatz - Mobbing - Ausschlussfrist

  • BAG, 15.12.2016 - 6 AZR 578/15

    Ausschlussfrist - Schadenersatz für Erteilung falscher Auskunft

  • BAG, 16.01.2013 - 10 AZR 863/11

    Tarifliche Zeitzuschläge - tarifliche Ausschlussfrist

  • BAG, 15.09.2016 - 8 AZR 187/15

    Drittschuldnerklage - Betriebshaftpflichtversicherung - Deckungsanspruch -

  • BAG, 18.02.2016 - 6 AZR 628/14

    Altersdiskriminierung - Wahrung einer tariflichen Ausschlussfrist

  • BAG, 18.09.2012 - 9 AZR 1/11

    Tarifliche Ausschlussfrist - Mindestlänge in Bezug auf Urlaubsabgeltung -

  • BAG, 21.01.2010 - 6 AZR 556/07

    Arbeitgeberdarlehen - Tarifliche Ausschlussfrist

  • BAG, 30.09.2015 - 10 AZR 251/14

    Soziale Ansprechpartner - Rechtsnatur - Beendigung

  • BAG, 14.03.2012 - 10 AZR 172/11

    Tarifliche Kompensationszahlung - positives Betriebsergebnis - Ausschlussfrist

  • BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 924/08

    Ergänzende Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahme auf den BAT;

  • BAG, 20.02.2001 - 9 AZR 11/00

    Ausschlußfrist für Darlehensrückzahlung

  • BGH, 22.09.2015 - II ZR 341/14

    Treuhandvermittelte Kommanditbeteiligung an einer Kapitalanlagegesellschaft:

  • BAG, 21.08.2012 - 3 AZR 698/10

    Fortbildungskosten - Transparenz - Bereicherungsanspruch

  • BAG, 31.08.2005 - 5 AZR 545/04

    Höhe und pauschale Abgeltung von Nachtarbeitszuschlägen - AGB-Kontrolle von

  • BAG, 24.09.2015 - 2 AZR 347/14

    Kündigung - Klageverzicht - Inhaltskontrolle

  • BAG, 07.10.2015 - 7 AZR 945/13

    Befristete Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit - 1. (Solo-) Fagottistin -

  • BAG, 10.05.2016 - 9 AZR 434/15

    Ausbildungskosten - Prüfingenieur - Rückzahlungsvereinbarung

  • BAG, 20.04.2016 - 10 AZR 111/15

    Unlauterer Wettbewerb - Schadensersatz - Teilklage

  • LAG Hamm, 25.11.2014 - 14 Sa 463/14

    Formularmäßige Fälligstellung eines Arbeitgeberdarlehens bei Beendigung des

  • BAG, 18.07.2017 - 1 AZR 555/15

    Nachteilsausgleich - Betriebsstilllegung

  • ArbG Detmold, 05.03.2014 - 3 Ca 862/13

    Gesamtfälligkeit eines Arbeitnehmerdarlehens.

  • BAG, 18.09.2018 - 9 AZR 162/18

    Mindestlohn - arbeitsvertragliche Ausschlussfrist

    (aa) Eine solche Ausschlussfristenregelung suggeriert - ausgehend von dem bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen iSv. § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB wie von Einmalbedingungen iSv. § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB anzuwendenden abstrakt-generellen Prüfungsmaßstab (vgl. BAG 24. Mai 2018 - 6 AZR 116/17 - Rn. 15; 28. September 2017 - 8 AZR 67/15 - Rn. 58; 19. August 2015 - 5 AZR 450/14 - Rn. 14; 17. April 2013 - 10 AZR 281/12 - Rn. 12) - dem verständigen Arbeitnehmer, er müsse auch den Anspruch auf den nach § 1 Abs. 1 und Abs. 2 MiLoG ab dem 1. Januar 2015 zu zahlenden gesetzlichen Mindestlohn innerhalb der vorgesehenen Ausschlussfrist geltend machen (vgl. zu § 2 PflegeArbbV BAG 24. August 2016 - 5 AZR 703/15 - Rn. 30, BAGE 156, 150) .

    b) Die Voraussetzungen einer ergänzenden Vertragsauslegung (vgl. hierzu jeweils mwN: BAG 28. September 2017 - 8 AZR 67/15 - Rn. 37 ff.; 16. Dezember 2014 - 9 AZR 295/13 - Rn. 21, BAGE 150, 207) sind nicht gegeben.

    Die Inhaltskontrolle schafft lediglich einen Ausgleich für die einseitige Inanspruchnahme der Vertragsfreiheit durch den Verwender der Klausel, sie dient aber nicht dem Schutz des Verwenders vor den von ihm selbst eingeführten Formularbestimmungen (vgl. BAG 19. Juni 2018 - 9 AZR 615/17 - Rn. 42; 28. September 2017 - 8 AZR 67/15 - Rn. 47; 22. September 2016 - 2 AZR 509/15 - Rn. 20; 27. Oktober 2005 - 8 AZR 3/05 - Rn. 16; BGH 5. Mai 2015 - XI ZR 214/14 - Rn. 22, BGHZ 205, 220) .

    b) Die Aufrechterhaltung von Ausschlussfristen, die unter Verstoß gegen die dem Arbeitnehmerschutz dienende Bestimmung des § 3 Satz 1 MiLoG Ansprüche des Arbeitnehmers auf den gesetzlichen Mindestlohn in ihren Anwendungsbereich mit einbeziehen, mittels geltungserhaltender Reduktion berücksichtigte die im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten nicht angemessen, sondern einseitig zugunsten des Verwenders (vgl. Roloff FS Willemsen 2018 S. 414; vgl. zur Aufrechterhaltung einer den Vertragspartner des Verwenders typischerweise begünstigenden Klausel in einem "Altvertrag" BAG 28. September 2017 - 8 AZR 67/15 - Rn. 66 ff.) .

  • BAG, 26.11.2020 - 8 AZR 58/20

    Verfallklausel - Haftung wegen Vorsatzes

    (1) Zwar könnte sich die Beklagte als Verwenderin von Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach den Grundsätzen über die personale Teilunwirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (vgl. hierzu etwa BAG 28. September 2017 - 8 AZR 67/15 - Rn. 42; BGH 5. Mai 2015 - XI ZR 214/14 - Rn. 22, BGHZ 205, 220) auf eine sich aus einem Verstoß gegen §§ 307 bis 309 BGB ergebende Unwirksamkeit von § 13 des Arbeitsvertrags vom 22. Dezember 2010 nicht berufen.
  • BAG, 24.09.2019 - 9 AZR 481/18

    Altersteilzeit im Blockmodell - Urlaub für die Freistellungsphase

    Ein durchschnittlicher nicht rechtskundiger Arbeitnehmer, auf dessen Verständnismöglichkeiten bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen abzustellen ist (vgl. BAG 24. Mai 2018 - 6 AZR 116/17 - Rn. 15; 28. September 2017 - 8 AZR 67/15 - Rn. 58) , musste § 8 Abs. 1 Satz 2 des Altersteilzeitarbeitsvertrags entnehmen, dass ein Urlaubsanspruch für die Freistellungsphase nicht besteht.
  • BAG, 11.12.2018 - 9 AZR 383/18

    Ausbildungskosten - Rückzahlungsklausel

    Die ausdrückliche Nennung dieser, eine Rückzahlungspflicht ausschließenden Beendigungstatbestände zeigt im Umkehrschluss, dass Ziff. 3.1 (i) der Fortbildungsvereinbarung alle sonstigen Fälle einer Eigenkündigung des Arbeitnehmers, die nicht als ausgenommen aufgeführt sind, erfassen soll (vgl. BAG 28. September 2017 - 8 AZR 67/15 - Rn. 62) .

    Im Rahmen der Inhaltskontrolle sind Art und Gegenstand, Zweck und besondere Eigenart des jeweiligen Geschäfts zu berücksichtigen (st. Rspr., vgl. etwa BAG 28. September 2017 - 8 AZR 67/15 - Rn. 27; 7. Oktober 2015 - 7 AZR 945/13 - Rn. 40 mwN) .

    bb) Die Voraussetzungen einer ergänzenden Vertragsauslegung (vgl. hierzu BAG 28. September 2017 - 8 AZR 67/15 - Rn. 37 ff. mwN; 16. Dezember 2014 - 9 AZR 295/13 - Rn. 21 mwN, BAGE 150, 207) sind nicht gegeben.

  • BAG, 01.03.2022 - 9 AZR 260/21

    Rückzahlung von Fortbildungskosten

    b) § 3 Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 des Fortbildungsvertrags knüpft die Rückzahlungspflicht an sämtliche Eigenkündigungen des Arbeitnehmers, die nicht auf einem vom Arbeitgeber zu vertretenden Grund beruhen (vgl. BAG 28. September 2017 - 8 AZR 67/15 - Rn. 62) .
  • BAG, 30.01.2019 - 5 AZR 43/18

    Verfallklausel - Mindestlohn - Urlaubsentgelt

    (1) Mit der ausdrücklichen Ausnahme von denjenigen Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis und die mit diesem in Verbindung stehenden, die auf vorsätzlichem sowie grob fahrlässigem Verhalten beruhen, genügt die Klausel unter Berücksichtigung der im Arbeitsverhältnis geltenden Haftungsbeschränkungen für den Arbeitgeber (§ 104 SGB VII) und dessen Erfüllungsgehilfen (§ 105 SGB VII) den Anforderungen des § 202 Abs. 1 und des § 309 Nr. 7 Buchst. a und Buchst. b BGB (vgl. dazu auch: BAG 28. September 2017 - 8 AZR 67/15 - Rn. 61 ff.; 20. Juni 2013 - 8 AZR 280/12 - Rn. 21 ff.; 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - zu IV 6 der Gründe, BAGE 115, 19 - jeweils mwN) .
  • BAG, 03.12.2019 - 9 AZR 44/19

    Zweistufige Ausschlussklausel - Transparenzgebot

    Die zweite Stufe einer vom Arbeitgeber als Allgemeine Geschäftsbedingung gestellten Ausschlussfristenregelung ist intransparent, wenn sie - ausgehend von dem bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen iSv. § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB anzuwendenden abstrakt-generellen Prüfungsmaßstab (BAG 24. Mai 2018 - 6 AZR 116/17 - Rn. 15; 28. September 2017 - 8 AZR 67/15 - Rn. 58; 19. August 2015 - 5 AZR 450/14 - Rn. 14; 17. April 2013 - 10 AZR 281/12 - Rn. 12)  - dem verständigen Arbeitnehmer suggeriert, er müsse den Anspruch ausnahmslos innerhalb der vorgesehenen Ausschlussfrist auch dann gerichtlich geltend machen, wenn der Arbeitgeber die Erfüllung des Anspruchs zugesagt oder den Anspruch anerkannt oder streitlos gestellt hat.

    c) Die Voraussetzungen einer ergänzenden Vertragsauslegung (vgl. hierzu jeweils mwN, BAG 24. September 2019 - 9 AZR 273/18 - Rn. 27 ff.; 28. September 2017 - 8 AZR 67/15 - Rn. 37 ff.; 16. Dezember 2014 - 9 AZR 295/13 - Rn. 21, BAGE 150, 207) sind nicht gegeben.

  • BAG, 22.10.2019 - 9 AZR 532/18

    Urlaubsabgeltung - Ausschlussklausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen

    c) Diese ausdrückliche Nennung bestimmter ausgenommener Ansprüche zeigt im Umkehrschluss, dass sich der Anwendungsbereich von § 13 des Arbeitsvertrags auf Ansprüche erstrecken soll, die nicht als ausgenommen aufgeführt sind (vgl. BAG 28. September 2017 - 8 AZR 67/15 - Rn. 62 ) .

    cc) Im Hinblick auf Haftungsansprüche wegen "sonstiger Schäden" iSv. § 309 Nr. 7 Buchst. b BGB, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen könnten, wirkt sich die aus § 13 des Arbeitsvertrags folgende Privilegierung durch Verfall grundsätzlich zugunsten des Arbeitnehmers und nur im Ausnahmefall zugunsten des Arbeitgebers als Verwender der Klausel aus (vgl. grundl. BAG 28. September 2017 - 8 AZR 67/15 - Rn. 66 ff. ) .

    § 13 Nr. 1 und Nr. 2 des Arbeitsvertrags begünstigen den Arbeitnehmer zusätzlich, da auch bei von ihm grob fahrlässig verursachten Schäden, für die er nach den Grundsätzen der beschränkten bzw. privilegierten Arbeitnehmerhaftung regelmäßig in vollem Umfang haftet (vgl. BAG 22. März 2018 - 8 AZR 779/16 - Rn. 49, BAGE 162, 275) , etwaige Haftungsansprüche des Arbeitgebers der Ausschlussklausel unterfallen (BAG 28. September 2017 - 8 AZR 67/15 - Rn. 69) .

    Deshalb zeichnet sich der Arbeitgeber idR durch Klauseln in Abweichung von § 309 Nr. 7 Buchst. b BGB - wie § 13 des Arbeitsvertrags der Parteien - nicht einseitig frei (vgl. BAG 28. September 2017 - 8 AZR 67/15 - Rn. 70) .

  • BAG, 24.09.2019 - 9 AZR 273/18

    Ausschlussklausel - "Altvertrag" - ergänzende Vertragsauslegung

    Der Wegfall der Klausel muss demnach den Verwender über Gebühr benachteiligen und umgekehrt dessen Vertragspartner in einem Maße begünstigen, das durch dessen schutzwürdige Interessen nicht mehr gerechtfertigt ist (BAG 28. September 2017 - 8 AZR 67/15 - Rn. 38 mwN) .

    Es kann deshalb dahinstehen, ob bei global gefassten Ausschlussfristen, die nach Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes vereinbart wurden und wie Ziff. 9 des Arbeitsvertrags die Haftung wegen Vorsatzes nicht ausnehmen, ein Verstoß gegen § 309 Nr. 7 BGB zur Unwirksamkeit der Klausel führt (vgl. grundl. zur Berücksichtigung arbeitsrechtlicher Besonderheiten iSv. § 310 Abs. 4 Satz 2 Halbs. 1 BGB bei der Wirksamkeitskontrolle arbeitsvertraglicher Ausschlussfristen , die nach Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes vereinbart wurden und die Haftung wegen Vorsatzes aus ihrem Anwendungsbereich ausnehmen, BAG 28. September 2017 - 8 AZR 67/15 - Rn. 66 ff.) .

  • BAG, 09.03.2021 - 9 AZR 323/20

    Urlaubsabgeltungsanspruch - vertragliche Ausschlussfristen

    Die ausdrückliche Nennung allein der "Ansprüche aus unerlaubter Handlung" in § 12 Abs. 2 Satz 2 des Arbeitsvertrags zeigt im Umkehrschluss, dass sich der Anwendungsbereich von § 12 Abs. 1 des Arbeitsvertrags auf alle Ansprüche erstrecken soll, die nicht als ausgenommen aufgeführt sind (vgl. BAG 22. Oktober 2019 - 9 AZR 532/18 - Rn. 20, BAGE 168, 186; 28. September 2017 - 8 AZR 67/15 - Rn. 62) .

    e) Die Voraussetzungen einer ergänzenden Vertragsauslegung (vgl. hierzu im Einzelnen BAG 24. September 2019 - 9 AZR 273/18 - Rn. 27 ff., BAGE 168, 54; vgl auch BAG 28. September 2017 - 8 AZR 67/15 - Rn. 37 ff.; 16. Dezember 2014 - 9 AZR 295/13 - Rn. 21 mwN, BAGE 150, 207) sind nicht gegeben.

  • BAG, 24.05.2022 - 9 AZR 461/21

    Urlaubsabgeltung - Ausschlussfrist

  • BAG, 21.05.2019 - 9 AZR 579/16

    Urlaub - Mitwirkungsobliegenheiten - Kürzung des Urlaubsanspruchs

  • BAG, 24.05.2018 - 6 AZR 308/17

    Vereinbarung eines Entgelts unterhalb des Vergütungsniveaus kirchlicher

  • BAG, 20.10.2022 - 8 AZR 332/21

    Vertragsstrafe - Weiterbildung zum Facharzt - Allgemeine Geschäftsbedingungen -

  • LAG Düsseldorf, 24.06.2020 - 4 Sa 571/19

    Vertragliche Ausschlussfrist; Urlaubsabgeltung

  • ArbG Münster, 27.04.2018 - 2 Ca 561/17
  • BAG, 28.06.2018 - 8 AZR 141/16

    Schadensersatz - Mitverschulden - Ausschlussklausel - Grundsatz von Treu und

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.10.2018 - 6 Sa 75/18

    Haftung des Arbeitnehmers bei zur privaten Nutzung überlassenem Firmenwagen

  • ArbG Stuttgart, 06.12.2022 - 25 Ca 7031/21

    Wörtliches Angebot - rechtswidrige Anordnung von Kurzarbeit - COVID-19-Pandemie -

  • LAG Hamm, 01.06.2018 - 16 Sa 1442/17

    Formularmäßige Vereinbarung einer Auschlussfrist für die Geltendmachung von

  • LAG Düsseldorf, 14.04.2021 - 4 Sa 579/20

    Wirksamkeit von anteiligen Rückzahlungsklauseln; AGB-Wirksamkeitskontrolle von

  • BAG, 19.01.2023 - 6 AZR 62/22

    Pflegedienst in der Ambulanz einer Universitätsklinik - Zulage nach der

  • ArbG Regensburg, 31.10.2022 - 2 Ca 4/22

    Auslegung einer vertraglichen Ausschlussfristenregelung

  • LAG Hamm, 16.11.2018 - 16 Sa 713/18

    Wirksamkeit einer Verfallfrist von drei Monaten nach Fälligkeit

  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.05.2022 - 14 Sa 1396/21

    Ort der Arbeitsleistung bei Flugpersonal; Arbeitsvertrag mit Rückzahlungsklausel

  • LAG Köln, 13.05.2022 - 10 Sa 27/21

    Kündigung; qualifizierte Schriftform; Ausschlussfrist; Vorsatzausschluss;

  • LAG Thüringen, 07.11.2023 - 5 Sa 231/22

    Abschluss "Neuvertrag" - arbeitsvertragliche Ausschlussfrist - Nichtbeachtung der

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.10.2017 - 2 Sa 59/17

    Angemessener Nachtzuschlag nach § 6 Abs 5 ArbZG für Pflegekräfte in einem

  • LAG Hamburg, 30.03.2022 - 2 Sa 25/21

    Hypothetisches Steuerabzugsverfahren bei befristeter Auslandsentsendung

  • ArbG Düsseldorf, 07.10.2021 - 9 Ca 2977/21

    AGB-Prüfung: Arbeitgeberdarlehen für eine Fortbildung ( Arbeitsvertraglichen

  • ArbG Paderborn, 11.07.2019 - 2 Ca 437/19

    Zeitungszusteller - Nachtarbeitszuschlag - Höhe

  • ArbG Düsseldorf, 23.07.2019 - 16 Ca 887/19

    Urlaubsabgeltungsanspruch - arbeitsvertragliche Verfallklausel

  • ArbG Aachen, 06.12.2022 - 6 Ca 1193/22

    Fristlose Kündigung, Annahmeverzug

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.01.2022 - 8 Sa 222/21

    Entwicklungsstufenzuordnung eines Arbeitsvermittlers nach dem TV-BA

  • ArbG Essen, 12.12.2019 - 5 Ca 2261/19
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